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TEL.: +49 (0) 8034 640

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen

Martin Nagl

Griessenbachstraße 35

83098 Brannenburg

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Vermietung von Ferienwohnungen auf dem Bauernhof Martin Nagl an Gäste sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Angebote.

 

2. Buchung und Vertragsabschluss

Die Buchung erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.

 

3. Anreise und Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist sie bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen.

 

4. Mindestaufenthalt

Der Mindestaufenthalt beträgt 4 Nächte. Kürzere Aufenthalte sind nicht buchbar.

 

5. Preise und enthaltene Leistungen

Der Mietpreis beinhaltet die Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher sowie eine Grundausstattung mit Seife und Toilettenpapier. Die Küche ist vollständig für die Selbstversorgung ausgestattet (Geschirr, Besteck, Töpfe usw.).

 

6. Zahlung

 Nach Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises zu leisten. Die Restzahlung erfolgt spätestens drei Tage vor Anreise oder bar bei Ankunft.

 

7. Stornierung

Bei Stornierung wird eine Gebühr von 90 % des Gesamtpreises fällig, sofern die Wohnung nicht weitervermietet werden kann. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

8. Nutzung des Bauernhofs und Sicherheit

Gäste dürfen nach Absprache beim Füttern der Kühe und Schweine helfen. Hofführungen sowie der Zugang zu Stallungen und Maschinenräumen erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung und unter Aufsicht.
Das eigenständige Betreten von Gefahrenbereichen – etwa bei laufenden Holzarbeiten – ist untersagt.

 

9. Haftung

Eltern haften für ihre Kinder. Für Schäden an der Einrichtung oder dem Inventar, die durch Gäste verursacht werden, haftet der Gast. Im Schadensfall wird eine Rechnung erstellt.

 

10. Haustiere

Eigene Haustiere dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mitgebracht werden.

 

11. Spielplatz und Grillplatz

Spielplatz und Grillplatz stehen zur Nutzung auf eigene Gefahr zur Verfügung. Eltern sind für die Aufsicht ihrer Kinder verantwortlich.

 

12. Datenerhebung, -nutzung und -weitergabe

Zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Meldescheinpflicht, Abführung der Kurtaxe) werden personenbezogene Daten verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Meldepflichten.

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